Mit der Bezeichnung „Fachanwälte für Arbeitsrecht als Dienstleister“ lässt sich unsere Kanzleiphilosophie vermutlich am besten zusammenfassen, da hierin die beiden tragenden Elemente zum Ausdruck kommen.
Zum einen sind wir keine Generalisten, sondern spezialisierte Rechtsanwälte mit klarer Positionierung: Wir sind vor allem auf den Gebieten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts sowie des Handelsvertreter- und Vertriebsrechts tätig. Dabei vertreten wir Arbeitgeber, Führungskräfte und Handelsvertreter.
Zum anderen verstehen wir uns als Dienstleister, weshalb wir Sie bei Bedarf schnell und kompetent zu klaren Konditionen unterstützen.
Für Themen außerhalb unserer Kerngebiete können wir Ihnen die jeweiligen Spezialisten benennen bzw. „vermitteln“.